AGB GmbH in Schmalkalden bei Thüringen
1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Bei allen Bauleistungen gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B / Teil C in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Diese Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Sämtliche bei Angebotserstellung von uns übergebenen Unterlagen verbleiben in unserem Eigentum und dürfen nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen des Auftrages sind sie unverzüglich an uns herauszugeben. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Lehnen wir nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bestellung und Auftragserteilung die Annahme schriftlich ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
3. Lieferbedingungen
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Termineinhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers/Bestellers voraus. Geraten wir in Verzug, so ist die Schadenersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Aussperrung, Streik, behördliche Anordnungen etc.) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Lieferungen bzw. Leistungen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/Bestellers werden in diesem Fall nicht begründet. Bei ausdrücklich gewünschten Sonderlieferungen von Mindermengen bis zu einem Warenwert von 50,00 € können wir für die Realisierung zusätzlicher Kosten einen Mindermengenaufschlag in Höhe von 12,50 € erheben.
4. Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Liefer-/Leistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir unter Ausschluss sonstiger Liefer-/Leistungsansprüchen des Käufers/Bestellers Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Offensichtliche Mängel müssen vom Käufer/Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung, schriftlich angezeigt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Erfolgt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist nicht anspruchsgemäß, kann der Käufer/Besteller nach seiner Wahl Preisherabsetzung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Schäden an Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung sowie Fremdeingriffe hat zur Folge, dass unsere Gewährleistung außer Kraft tritt.
5. Haftung und Schadenersatz
Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungsbetrag ist zahlbar in bar, sofort nach Rechnungserhalt rein netto, falls nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind (Skonto). Kommt der Käufer/Besteller und Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen, wenn der Käufer/Besteller uns gegenüber nicht den Gegenbeweis darüber antritt, dass uns in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer/Besteller nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Bezahlung der Gesamtforderung vor (Saldovorbehalt). Werden die Waren be- oder verarbeitet, verbunden oder vermischt, so tritt der Besteller/Käufer unserer Waren schon jetzt Eigentums- und Miteigentumsrecht ab. Mit Abschluss des Warenlieferungsvertrages zwischen Besteller/Käufer und uns tritt er uns Forderungen gegen seinen Auftraggeber in voller Höhe ab. Übersteigt der Wert der Sicherheit unsere Gesamtforderung um mehr als 20 %, so ist unser Unternehmen auf Verlangen des Besteller/Käufers zur Rückübertragung verpflichtet.
8. Erfüllung und Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens vereinbart. Hat der Kunde keinen allgemeinen Sitz im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der BRD, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bedingungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Möglichkeit der unwirksamen Klausel in ihrer Wirkung wirtschaftlich am nächsten kommt.